Anwaltskanzlei


Claudia Schneider

Rechtsanwältin


Studium an der LMU München,
1. und 2. Staatsexamen in München,
Anwaltszulassung seit 1992









Tätigkeitsschwerpunkte:
Kapitalanlagerecht, Gesellschaftsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Privates Baurecht

Dipl.-Finanzwirt

Werner Brunn

Rechtsanwalt & Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht


Ausbildung und Tätigkeit beim Finanzamt Kempten und in München Abteilung Körperschaften

Studium Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München, Steuerberater seit 1981, 2. juristisches Staatsexamen in 1983, 4 Jahre Tätigkeit in der Steuerabteilung des weltweit größten Rückversicherers.
Seit 1987 selbständig als Rechtsanwalt und Steuerberater.


Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht


Kapitalanlagerecht:


Schrottimmobilien / Immobilienfonds

Im Bereich der sog. Schrottimmobilien wurden Anlegern vollkommen überteuerte und unrentable Immobilien verkauft. Das Beispiel der Bausparkasse Badenia AG zeigt, dass nicht nur vermögende Steuersparer geschädigt werden, sondern auch Kleinanleger.

Statt der versprochenen Altersvorsorge erweist sich die Immobilie als oft nicht mehr tragbare Belastung für den Anleger. Besonders problematisch wird die Situation, wenn die Bank den Darlehensvertrag kündigt oder eine Nachbesicherung fordert.

Anspruchsgeltendmachung und Sanierung

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vermittlern, Prospektinitiatoren und Banken.

Unabhängig davon, ob eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfolgversprechend ist, kann durch Verhandlungen mit der Bank die Situation des Anlegers oftmals verbessert werden.

Es können Zinsnachlässe, Teildarlehensverzichte etc. vereinbart werden.

Immobilienfonds

Im Bereich der Immobilienfonds besteht für viele Anleger die Problematik, dass sie nicht nur eine Fondsbeteiligung gezeichnet haben, sondern von ihrem Vermittler jährlich mit steuersparenden Geldanlagen versorgt wurden. Vielen Anlegern war nicht bewusst, welche persönlichen Haftungsrisiken sie damit eingehen, da die mangelnde Werthaltigkeit der Immobilien und die Darlehensverbindlichkeiten im Prospekt nicht ausreichend dargestellt wurden.

Auch der Wegfall der Anschlussförderung bei manchen Objekten in Berlin war für die Anleger nicht vorhersehbar und macht ihre Investition meist zu einem wirtschaftlich sinnlosen Disaster.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Prüöfung der Erfolgsaussichten der Geltendmachung der Ansprüche gegen Initiatoren, Vermittler und Banken. Für rechtsschutzversicherte Mandanten wird eine Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt. Bei entsprechender Erfolgsaussicht wird den Anlegern die Mäglichkeit gegeben, sich kostensparend mit anderen Anlegern zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Klage zu erheben.

Neben der Prüfung der rechtlichen Situation des Anlegers ist die Sanierung ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Hierbei geht es im wesentlichen um Schadensbegrenzung. Nachdem die Interessen der Fondsgeschäftsführung und der Anleger nicht immer identisch sind, muss der Anleger im Rahmen eines Sanierungsplans darauf achten, dass er seine rechtliche Position nicht verschlechtert. Bei der Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Anleger an einer Sanierung beteiligt, sind neben den rechtlichen Aspekten insbesondere die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile zu prüfen. Auch hier ist es sinnvoll und kostensparend, wenn sich mehrere Anleger zusammenschließen.

Privates Baurecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung von mittelständischen Betrieben, die selbst Bauleistungen anbieten. Die anwaltliche Beratung beginnt mit der Vertragsgestaltung und begleitet den Mandanten bis zur Durchsetzung des Werklohns.

Für die Erwerber von Immobilien wird eine genaue Prüfung des Kaufvertrages empfohlen. Gerade bei Verträgen zum Erwerb des eigenen Traumhauses ist es sehr wichtig, dass der Bauvertrag eine umfangreiche Leistungsbeschreibung enthält. Beim Erwerb einer Immobilie drohen dem Käufer viele Fallstricke. Deshalb sollten die Verträge vorher rechtlich überprüft werden.

Bei Baumängeln ist im Einzelfall zu entscheiden, wie die Ansprüche am schnellsten durchgesetzt werden können. Je nach Einzelfall wird ein privates Baugutachten eingeholt oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir Ihnen vereidigte Sachverständige für verschiedene Baubereiche empfehlen, die eine kompetente und schnelle Schadensfeststellung vornehmen.

Ein Teilbereich der anwaltlichen Tätigkeit ist dabei auch die Bearbeitung von Asbestschadensfällen. Leider kommt es durch die unsachgemäße Bearbeitung und Entsorgung von Asbest immer wieder zu Schadensfällen mit erheblichen Auswirkungen für die Betroffenen.

Allgemeines Vertragsrecht

Durch eine optimale Vertragsgestaltung können spätere Probleme vermieden werden. Unser Leistungsangebot umfasst dabei gesellschaftsrechtliche Verträge, Kaufverträge, Lieferverträge, Ehevertröge etc. Besonders wichtig ist dabei der intensive Kontakt zum Mandanten, um die Vertragsgestaltung auf die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Strafrecht

Der Schwerpunkt dieser anwaltlichen Leistungen liegt im Bereich des Steuer- und Wirtschaftstrafrechts. Sowohl strafvermeidende Tätigkeiten wie insbesondere die Beratung in Bezug auf eine Selbstanzeige mit entsprechender Vertretung gegenüber den Finanzbehörden gehört genauso zum angebotenen Spektrum der Leistungen wie die strafrechtliche Verteidigung im Bereich des Steuerstrafrechtes sowie die Verteidigung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Insolvenzrecht).